Arbeitsbewilligung für die Schweiz
Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System: Als Bürger oder Bürgerin eines EU/EFTA-Staats erhälts du dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen sehr einfach Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Kommst du aber aus einem anderen Land, einem sogenannten Drittstaat, dann wird es sehr schwierig eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, weil die Zulassungskontingente auch für hochqualifizierte Informatiker und Informatikerinnen sehr knapp bemessen sind.
Um bei der Sevitec-Gruppe arbeiten zu können, müssen ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen eine der folgenden Bewilligungen erlangen:
- Jahresaufenthaltsbewilligung (B): unbefristete Arbeitsbewilligung
- Grenzgängerbewilligung (G): Wohnhaft in einer definierten Grenzzone, kehrt täglich an seinen Wohnsitz im angrenzenden Ausland zurück
- Niederlassungsbewilligung (C): ist den Schweizer Bürgern arbeitsmarktlich praktisch gleichgestellt = ohne Kontrollpflicht
- Kurzaufenthaltsbewilligung (L): für Arbeitseinsätze bis zu 6 Monaten
Falls du ein ausländischer Staatsbürger oder eine ausländische Staatsbürgerin bist, werden wir bei Vorliegen deiner konkreten Bewerbung und nach einer ersten Eignungsüberprüfung abklären, welche Bewilligungen noch eingeholt werden müssen, und wir werden die notwendigen Schritte zusammen mit dir vornehmen.
Für weitere Informationen:
- Häufige Fragen im Zusammenhang mit Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen vom Bundesamt für Migration BFM beantwortet
- Homepage des Bundesamts für Migration (BFM): regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf
- Homepage des Migrationsamt des Kantons Thurgau: ist zuständig für die Erteilung, die Verlängerung oder den Entzug der Anwesenheitsbewilligungen von Ausländerinnen und Ausländern im Kanton Thurgau.
- Vereine Grenzgänger INFO e.V. und Aufenthalter INFO e.V.: Vereins-Homepage mit praktischen Informationen für Grenzgänger aus Deutschland
