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Arbeitsbewilligung für die Schweiz

Arbeitsbewilligung

Die Schweiz kennt bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte ein duales System: Als Bürger oder Bürgerin eines EU/EFTA-Staats erhälts du dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen sehr einfach Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt. Kommst du aber aus einem anderen Land, einem sogenannten Drittstaat, dann wird es sehr schwierig eine Arbeitsbewilligung zu erhalten, weil die Zulassungskontingente auch für hochqualifizierte Informatiker und Informatikerinnen sehr knapp bemessen sind.

Um bei der Sevitec-Gruppe arbeiten zu können, müssen ausländische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen eine der folgenden Bewilligungen erlangen:

Falls du ein ausländischer Staatsbürger oder eine ausländische Staatsbürgerin bist, werden wir bei Vorliegen deiner konkreten Bewerbung und nach einer ersten Eignungsüberprüfung abklären, welche Bewilligungen noch eingeholt werden müssen, und wir werden die notwendigen Schritte zusammen mit dir vornehmen.

Für weitere Informationen:

  Sevitec Gruppe, Bahnhofstrasse 4, CH-8360 Eschlikon, Telefon +41 71 973 70 00, Telefax +41 71 973 70 01, Email: info [at] sevitec.ch