Versicherungen
Die Versicherungsleistungen für Arbeitnehmende innerhalb der Sevitec-Gruppe sind sehr sozial:
Sevitec übernimmt freiwillig die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung der Arbeitnehmenden. Für die Arbeitnehmenden entfällt die Prämienpflicht.
Für Sevitec-Mitarbeitende wurde eine UVG-Zusatzversicherung abgeschlossen, wobei die Prämie von Sevitec bezahlt wird. Zusätzlich zu den UVG-Leistungen werden erbracht: Heilungskosten für ambulante Heilbehandlung und Stationäre Heilbehandlung in der privaten Abteilung.
Sevitec versichert alle Mitarbeitenden gegen Lohnausfall im Krankheitsfall. Die Prämie übernimmt Sevitec. Das Taggeld beträgt 80% des Verdienstes ab dem 31. Tag bis zum 730. Tag
Für Dienstfahrten mit dem Privatwagen von Sevitec zum Kunden besteht eine Vollkasko-Versicherung. Die Prämie wird von Sevitec bezahlt.
Durch den Arbeitnehmenden zu versichern: Die Krankenversicherung ("Krankenkasse") ist in der Schweiz unabhängig vom Arbeitsverhältnis geregelt und obligatorisch für alle Einwohner. Es gibt keine diesbezüglichen Lohnabzüge.
